Der „Verpackungshohlraumanteil“ der Kosmetik-Geschenkbox sollte weniger als 25 Prozent betragen und die Anzahl der Verpackungsschichten sollte nicht mehr als zwei betragen. Gemäß den Vorschriften unseres Landes bezieht sich das Packungshohlraumverhältnis auf den prozentualen Anteil des Hohlraumvolumens zwischen Partikeln am Packungsvolumen des Schüttguts im Verpackungsbehälter. Generell gilt, dass die Verpackung eines Artikels oder Kosmetika nicht zu aufwendig oder zu ressourcenschonend sein sollte. Es können nur vernünftige Verpackungen hergestellt werden. Und sollte die nationalen Standards nicht überschreiten.
+86 1382 3288 658
Email: Jeremy@mingchingpack.com